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Ab welcher Schimmelbildung ist in einem Arbeitsraum mit Gesundheitsgefahren zu rechnen?

Arbeitgeber hat grundsätzlich die Gefährdungen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen [Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)].Wird die Schimmelpilzbelastung z. B. durch Befall des Mauerwerks hervorgerufen, hat der Arbeitgeber für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft [Nummer 3.6 „Lüftung“ des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...

Stand: 14.12.2018

Dialog: 6491

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