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Gilt für eine Windkraftanlage bzw. den Windpark die ArbStättV?

die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergebenden Anforderungen bei der Errichtung und beim Betrieb der Windkraftanlage bzw. des Windparks erfüllen muss, da hier der Betriebsbegriff und der Begriff der Arbeitsstätte erfüllt sind.Daher müssen bereits im Rahmen eines erforderlichen Baugenehmigungs- oder Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG bei der Errichtung der Anlagen die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 15836