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Gilt für eine Windkraftanlage bzw. den Windpark die ArbStättV?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV definiert in § 2 Arbeitsstätten als"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch: Orte auf dem Gelände eines Betriebes ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 15836