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Ist das Arbeiten im Freien bei minus 15 °Celsius erlaubt, und was muss der Arbeitgeber für Maßnahmen ergreifen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einrichten und betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Arbeitsstätten müssen daher grundsätzlich den in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Mindestanforderungen entsprechen. Ist es entgegen dem Vorrang, Arbeitsplätze grundsätzlich in geschlossenen Räumen ...

Stand: 28.02.2018

Dialog: 6899