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Müssen für Saisonarbeitskräfte auf Feuerwachtürmen sanitäre Einrichtungen wie Toiletten und Waschgelegenheiten eingerichtet werden?

Dienst ebenso wie in kirchlichen und gemeinnützigen Bereichen. In § 2 Abs. 2 ArbSchG werden wenige Ausnahmen genannt (Hausangestellte in privaten Haushalten, Seeschifffahrt, Bundesbergesetz). Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in § 1 Abs. 2 ArbStättV angeordnet. Eine Ausnahme vom Geltungsbereich der ArbStättV besteht für:-Betriebe im Bereich Bundesberggesetz und mit Ausnahme ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 8179