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Ist das Arbeiten im Freien bei minus 15 °Celsius erlaubt, und was muss der Arbeitgeber für Maßnahmen ergreifen?

einzurichten betriebsbedingt nötig, Arbeiten im Freien durchzuführen, sind diese Arbeiten grundsätzlich unabhängig von der Außentemperatur oder der Witterung zulässig. Allerdings hat der Arbeitgeber dann die unter Punkt 5.1 des Anhangs zur ArbStättV genannten Maßnahmen für nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten zu treffen  (siehe auch Abschnitt N 5.1.1 der Leitlinien ...

Stand: 28.02.2018

Dialog: 6899