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Ist das Arbeiten im Freien bei minus 15 °Celsius erlaubt, und was muss der Arbeitgeber für Maßnahmen ergreifen?

zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40):"Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen ...

Stand: 28.02.2018

Dialog: 6899