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Gilt für eine Windkraftanlage bzw. den Windpark die ArbStättV?

. Bei der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes/der Betriebsärztin zu erstellen ist, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Merkblatt W46 "Der Betriebsrat im Arbeitsschutz" der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik weisen wir hin.Auf die DGUV Information 203-007 "Windkraftanlagen" möchten ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 15836