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Gilt für eine Windkraftanlage bzw. den Windpark die ArbStättV?

berücksichtigt und umgesetzt werden.Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Nr. 4.1 des Anhangs der ArbStättV zu Sanitärräumen müssen im Bereich von Windkraftanlagen bzw. eines Windparks für die Beschäftigten des Anlagenbetreibers mindestens Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten (siehe auch  Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1) vorhanden sein.Dieses trifft auch auf Bauarbeiten ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 15836