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Müssen für Saisonarbeitskräfte auf Feuerwachtürmen sanitäre Einrichtungen wie Toiletten und Waschgelegenheiten eingerichtet werden?

werden.Es ist daher Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, wie die Bereitstellung von Toiletten und Waschgelegenheiten zu ermöglichen ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ggf. Betriebsarzt sind in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.Sollte in unmittelbarer Nähe die Nutzung von Toiletten den Arbeitnehmern z. B. in Gasthäusern, Forsthaus ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 8179