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Gilt für eine Windkraftanlage bzw. den Windpark die ArbStättV?

an einer Windkraftanlage/eines Windparks zu, ergänzt um die Anforderungen der Ziffer 5.2 des Anhangs zur ArbStättV, die für alle auf der Baustelle Beschäftigten gelten.Hingegen ist während der Betriebszeit der Windkraftanlage/des Windparks für die Beschäftigten als Erbringer von Reparatur- oder Serviceleistungen (z.B. Monteure von Fremdfirmen) die ArbStättV nicht anzuwenden. Dieses ist darin begründet ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 15836