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Müssen für Saisonarbeitskräfte auf Feuerwachtürmen sanitäre Einrichtungen wie Toiletten und Waschgelegenheiten eingerichtet werden?

 nicht heranzuziehen.Im Forstbetriebshof hat der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume (für seine Beschäftigten) bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine Bereitstellung von Toilettenanlagen auf Feldern oder Wäldern kann nur über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz argumentiert ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 8179