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Gibt es eine Temperatur, ab der eine Arbeit nicht mehr verrichtet werden darf/muss ?

Es existiert keine Vorschrift, in der eine bestimmte Temperaturgrenze aufgeführt ist, ab der Arbeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen oder Arbeitnehmer die Arbeit einstellen können. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der vorliegenden Betriebsver ...

Stand: 09.10.2015

Dialog: 3965