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Welche Anforderungen gelten an Verkehrswege auf Baustellen im Freien?

Straßenverkehrs oder benutzter Gleisanlagen ist durch Absperrungen, Sicherungsposten oder Signaleinrichtungen zu sichern. § 15a Baustellenverkehr (1) Für den Baustellenverkehr sind Fahrordnungen aufzustellen und Verkehrswege festzulegen. (2) Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder Maschinenführers auf seinen Fahr- oder Arbeitsbereich eingeschränkt, muß ein Sicherungsposten eingesetzt ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 12593