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Muss ein errichtetes Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich?

nach besonderen Einflüssen (Winter/Frost/Schnee) aufmerksam machen müssen? Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat der Koordinator nach Baustellenverordnung auf mögliche gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. Insofern wäre ein Hinweis im SiGe-Plan bzw. im Begehungsprotokoll sinnvoll.Die Verantwortung des Arbeitgebers der Gerüste ...

Stand: 05.01.2024

Dialog: 12871