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Fallen angestellte Architekten und Ingenieure, die als Bauleiter bzw. Objektüberwacher ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen als Beschäftigte unter den § 1 Abs. 1 der BaustellV?

und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Diese Definition trifft auf die von Ihnen genannten Personen zu und somit zählen diese als Beschäftigte im Sinne der BaustellV. ...

Stand: 15.08.2018

Dialog: 42388