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Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

für den Verwendungszweck, Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten und Prüfung auf augenfällige Mängel. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist hier der § 14 BetrSichV. Auf die die Prüfung konkretisierende TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" weisen wir hin. 2. Welche Verantwortung hat der Bauherr? Er ist ja kein Gerüstfachmann ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871

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