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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen. Weitere Informationen, u.a. Anhaltspunkte zur Festlegung von Erholzeiten bei Bildschirmarbeit werden auf den Internetseiten von www.ergo ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458