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Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

für die Beschäftigten entstehen.Auf die Eingabe über einen Touchscreen wird somit im Anhang 6 der ArbStättV explizit eingegangen: Der Touchscreen ist ein übliches Arbeitsmittel an Kassenarbeitsplätzen.Insofern kann die Frage, ob ein Touchscreen Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung fällt, bejaht werden. Es sollte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

Darf ein Arbeitgeber zwei BIldschirmarbeitspläze für zwei Beschäftigte an einem Schreibtisch schaffen?

für die Gestaltung", insbesondere Punkt 7.3.1 Arbeitstisch/Arbeitsfläche entnommen werden.In den Vorschriften wird ein eigener Schreibtisch zwar nicht explizit gefordert, jedoch können bei der Doppelnutzung eines Schreibtisches durch mehrere Beschätfigte die Anforderungen an die Ergonomie und die Raumabmessung nicht eingehalten werden und aus diesem Grund ist dies nicht zulässig. ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42406