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Müssen auch die Bürogeräte der Außendienstmitarbeiter im Home-Office regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen de ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28630