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Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

ausreichend sind, ist zweifelhaft.Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug.Bei mobiler Arbeit ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501