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Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

ist die von Ihrem Arbeitgeber angestrebte Besetzung des Büros insgesamt zwar knapp, kann aber rechtlich ohne nähere Gründe nicht beanstandet werdenFür die Raumgestaltung des Büros ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Hierbei kann auch auf Informationen der DGUV Information 215-441 - "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros." zurückgegriffen ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460