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Ist Alleinarbeit in einem Büro (reine Verwaltung) zulässig?

Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. Sollen Beschäftigte an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung de ...

Stand: 02.04.2024

Dialog: 43902