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Muss bei einem Chlorgasflaschenwechsel eine zweite Person als Sicherung vorhanden sein?

Ihre Frage betrifft im Kern das Thema Alleinarbeit, zumal Chlorgasräume sich erfahrungsgemäß zumeist abseits von anderen Arbeitsplätzen befinden. In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ist unter § 9 Abs. 7 eine Regelung für Tätigkeiten in Alleinarbeit getroffen: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaß ...

Stand: 05.11.2015

Dialog: 12747