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Kann man sich bei umfangreicher Dachsanierung auf den Bestandsschutz berufen und auf bauliche Absturzsicherungsmaßnahmen verzichten?

von persönlichen Schutzausrüstungen (Anseilschutz)."Hinweise:Die getroffenen Arbeitschutzmaßnahmen sind in der „Unterlage für spätere Arbeiten“ nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zusammenzustellen. Anforderungen an die Inhalte der Unterlage werden in der RAB 32 beschrieben.Auf die ASR A2.1. - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 5797