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Welche Institution kontrolliert die Erfüllung der Arbeitsstättenverordnung? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Vorgaben nicht einhält?

Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.).Die Nichterfüllung ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 1235