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Gibt es für das Anbringen alter Rettungs- und Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 eine Übergangsfrist?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Unter der Nummer 4 "Allgemeines" wird dort unter dem Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z ...

Stand: 29.05.2024

Dialog: 43939

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