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Gilt die EU-Verordnung Nr. 561/2006 auch für die Bereiche Müllabfuhr, Stadtreinigung und Containerdienst?

, wenn einem Privathaushalt zuvor ein Container zur Verfügung gestellt wird, der gesondert abgeholt wird.Die Entsorgung hausmüllähnlicher Abfälle aus Gewerbebetrieben fällt nur dann unter die Ausnahme, wenn diese zeitgleich mit der Abfuhr von Privathaushalten in derselben so genannten „Kommunaltour“ erfolgt.Gewerbliche Abfälle/SondermüllFür die Abfuhr von Abfällen gewerblicher Art oder Sondermüll kommt ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 17117