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Ist die kommunale Müllabfuhr ein Verkehrsunternehmen, das von den Vergütungs- und Prämienbeschränkungen nach § 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 befreit ist?

Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42572

Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit für Berufskraftfahrerinnen/ Berufskraftfahrer? Werde Wartezeiten beim Be- und Entladen angerechnet?

des Fahrpersonals dürfen als Arbeitnehmer nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden, auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken oder Gütermengen. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen." ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 6710