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Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?

(EG) Nr. 561/2006 Hinweis: Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schließt in Artikel 3 [Ausnahmen] Fahrzeuge die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, aus ihrem Geltungsbereich aus. Die FPersV regelt für die Fahrer dieser ausgenommenen Fahrzeuge, mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, auf der Grundlage der Ermächtigungsnorm ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 29814

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