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Muss ein Omnibusfahrer im innerstaatlichen Linienverkehr Arbeitszeitplan und Linienfahrplan mitführen, und muss der Omnibus mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein?

Kraftomnibusse, die im innerstaatlichen Linienverkehr (Linienlänge über 50 km) fahren, müssen mit einem EG-Kontrollgerät gem. Anh. 1 bzw. 1B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgestattet sein. Es sind keine weiteren Linienpläne bzw. Arbeitspläne notwendig, da über die Kontrollgerätaufzeichnung alle Tätigkeiten belegt werden. Hinweis: Der Artikel 1 ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 13180