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Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

des staatlichen Arbeitsschutzrechtes nicht nur im Hinblick auf die Beschäftigten, sondern vielmehr – über den „Umweg“ der UVV – auf alle übrigen Versicherten (§ 2 Nummer 2 ff. SGB VII) ausgedehnt. Damit werden die sich aus staatlichem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten über die Beschäftigten hinaus auch im Hinblick auf alle anderen Versichertengruppen zu Unternehmerpflichten. Auf diese Weise wird vermieden ...

Stand: 24.02.2026

Dialog: 42541