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Fallen Gabelstapler unter den Anwendungsbereich der DGUV Info 200-005?

Ja, diese fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005. Siehe hierzu die Begriffsbestimmungen unter II. Nummer 14 für Fahrzeuge:"Fahrzeuge sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt werden oder gezogen werden.Landfahrzeuge sind z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängerfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugerät ...

Stand: 15.07.2021

Dialog: 43274