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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

verpflichtet, sich immer auch mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gilt das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (Publikationen der DGUV) für alle Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Das innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtende berufsgenossenschaftliche Regelwerk gilt auch bei einem vorübergehenden ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311