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Fällt ein Regalbediengerät, mit dem Beschäftigte auf 11 m Höhe fahren, unter die Kategorie Flurförderzeuge und damit unter die Vorschrift 68?

Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen oder Schie ...

Stand: 28.11.2022

Dialog: 43719