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Fällt ein Raum unter die Laborrichtlinie, nur weil man diesen "Labor" nennt?

sind dies aber auch die erwünschten Reaktionsprodukte oder Nebenprodukte und Verunreinigungen. Auch unerwartete Reaktionsprodukte zählen hierzu. Auch bei Tätigkeiten mit nicht als gefährlich eingestuften Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen können Gefahrstoffe freigesetzt werden, beispielsweise fest in eine Matrix eingeschlossene gefährliche Stoffe, wenn die Matrix durch einen Bearbeitungsschritt wie Auflösen oder Schleifen ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42652