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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

schweizer Recht übertragen hat, so dass für viele der im Abkommen genannte Produktbereiche inhaltsgleiche Rechtsvorschriften bestehen. Damit wird die Schweiz, soweit es den freien Warenverkehr mit den Produkten betrifft für die inhaltsgleiche Rechtsvorschriften bestehen, quasi zu einem "Mitgliedstaat" der EU. Auch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde von der Schweiz fristgemäß umgesetzt ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311