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Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der ununterbrochenen Dauer bei Kassiertätigkeit?

soll ein Beanspruchungswechsel durch abwechselnd sitzende Kassiertätigkeit und sonstige nicht sitzende Tätigkeiten vorgenommen werden. Bis auf die o.g. Regelungen des ArbZG werden zeitliche Grenzen für sitzende oder stehende Tätigkeiten in den Vorschriften nicht genannt.Vorraussetzung für eine ermüdungsfreie Tätigkeit ist ein ergonomischer Kassierarbeitsplatz. Siehe dazu die DGUV Information 208-002 und DGUV Information 208 ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 4596