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Sind in Lagereibetrieben Kickboards berufsgenossenschaftlich als Fortbewegungsmittel zugelassen?

Arbeitsschutzmaßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz) zu klären. Dabei sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsrat beteiligt werden.Zu klären wäre auch, ob es sich bei den Kickboards um Arbeitsmittel handelt, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch Beschäftigte bei der Arbeit genutzt werden. In diesem Fall greift die Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 3775