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Ist es verboten, Kleidung mit Pressluft abzublasen? Gibt es Vorsatzeinrichtungen, die eine solche Nutzung sicher machen?

 und Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die beim Umgang mit Druckluft möglichen Gefahren unterrichten, sowie entsprechende Anweisungen/Betriebsanweisungen und Erläuterungen geben. Aus den v.g. Gründen muss das Abblasen der Haut oder der Kleidung, unabhängig vom eingestellten Druck, generell unterbleiben.Auf die Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 - Schutzmaßnahmen ...

Stand: 10.08.2023

Dialog: 2931