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Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der ununterbrochenen Dauer bei Kassiertätigkeit?

im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten.Bezüglich des Arbeitsinhaltes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 4596