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Inwieweit müssen Mitarbeiter von Fremdfirmen gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz unterwiesen werden, wenn diese nur an Besprechungen teilnehmen?

Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten.  Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen durch die Ar ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 24089