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Welche Pflichten ergeben sich für uns, wenn wir Fremdfirmen (Werkvertrag) Werkzeuge oder Maschinen zur Verfügung stellen?

Der § 8 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- verpflichtet die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit.Die Arbeitgeber (Verleiher und Entleiher der Werkzeuge) müssen sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abstimmen.Der Arbeitgeber (Verleiher der Werkzeuge) mu ...

Stand: 17.08.2023

Dialog: 3232