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Ist das externe Unternehmen auf unserem Firmenglände selbst für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts verantwortlich?

das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Adressat zur Einhaltung der vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber der Beschäftigten. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 "Bußgeldvorschriften" und § 23 Strafvorschriften ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 17767