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Inwieweit sind wir für die entsprechende Unterweisung von Fremdfirmen zuständig, wenn wir ihnen persönliche Schutzausrüstung ausleihen?

-Benutzungsverordnung - PSA-BV - hingewiesen. Demnach ist für die PSA der Arbeitgeber verantwortlich, der sie zur Verfügung stellt. Er muss auch für den ordnungsgemäßen Zustand während der Benutzungsdauer sorgen und trägt somit die Kosten dieser Maßnahme.Nach unserem Verständnis Ihrer Ausführungen nehmen Sie (ohne vorherige vertragliche Regelung/Abstimmung) somit die Aufgaben und Pflichten wahr, die eigentlich ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 18110