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Muss bei Sanierungsarbeiten im Betrieb (bauliche Arbeiten, technische Erneuerung) die BauStellV zwingend angewandt werden? Muss die Maßnahme komplett von einem SiGeKo begleitet werden?

Bezirksregierungen intergriert wurden. Fazit: Da sowohl die BaustellV als auch das ArbSchG darauf abzielen, die besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zusammenarbeit mehrerer Firmen an einem Arbeitsort zu minimieren, ist es nach unserer Auffassung letztlich unerheblich, wann die Koordinierungsaufgabe des SiGeKo endet bzw. die Maßnahmen gemäß § 8 ArbSchG greifen. Die DGUV Vorschrift ...

Stand: 25.11.2014

Dialog: 21812