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Fragen zu Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) von Zeitarbeitsunternehmen, die an Privatpersonen zur Arbeitsleistung in Privathaushalten überlassen werden.

Zu Frage 1:  Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung der Ar ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 42455