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Welche BG ist für Zeitarbeitsfirmen zuständig?

Für Unternehmen aus der Branche der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist grundsätzlich die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden Sie unter diesem Link:http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/7_Standorte/Standorte_node.html Auf die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit" weisen wir hin. ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 416