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Kann der Fremdfirmenkoordinator auch noch mit anderen Tätigkeiten betraut sein (z.B. normale Montagearbeiten) und die Funktion des Koordinators nur "nebenbei" ausführen?

gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen haben, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.Weitere Informationen können dem Punkt 2.5.1 der DGUV Regel 100-001 entnommen werden.Insbesondere die Nummern 5, 6 und 7 der DGUV Information 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren ...

Stand: 24.03.2021

Dialog: 43191

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