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Ist man während der Tätigkeit als Betriebsrat auch an die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden gebunden?

im BetrVfG und im ArbZG fallen z.T. auseinander. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 37, 43-45, 91)Das ArbZG gilt auch für die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern fort. Das ergibt sich u.a. aus den Forderungen, dass die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durchzuführen ist, s. z.B. § 30 BetrVG (Sitzungstermine) oder § 42 BetrVG (Betriebsversammlungen). Eindeutig ist in § 37 ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 4407